LEXinform Newsletter Ausgabe 32 | August 2015
|
|||
|
|||
Bundesfinanzhof, IV-R-27/12,
Urteil vom 28.05.2015
Die
im Anschluss an die Umwandlung einer Organgesellschaft in eine
Personengesellschaft erzielten und mit Gewerbesteuer belasteten
Veräußerungs- und Aufgabegewinne unterliegen der
Steuerermäßigung des § 35 Abs. 2 EStG. |
|
||
Vermarktungskostenzuschuss
eines Filmfonds als partiarisches Darlehen |
|||
Bundesfinanzhof, IV-R-25/12,
Pressemitteilung vom 05.08.2015
Der
BFH hat entschieden, dass die Zahlung eines Einmalbetrags für
Medien-, Marketing- und Kinostartkosten (sog.
Vermarktungskostenzuschuss) durch einen Filmproduktionsfonds an
den zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer
ungeachtet der Bezeichnung als "verlorener Zuschuss" als
Gewährung eines gewinnabhängigen (partiarischen) Darlehens
gesehen werden kann. Voraussetzung ist, dass mit der Zahlung
eine Erhöhung der Lizenzgebühren verbunden und die Rückzahlung
des Betrags abgesichert ist. |
|||
Unentgeltliche
Übertragung eines Kommanditanteils unter
Nießbrauchsvorbehalt |
|||
Bundesfinanzhof, II-R-34/13,
Urteil vom 06.05.2015
1.
Die
freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter
Nießbrauchsvorbehalt ist nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a.F. nur
steuerbegünstigt, wenn der Bedachte Mitunternehmer wird.
2.
Behält
sich der Schenker die Ausübung der Stimmrechte auch in
Grundlagengeschäften der Gesellschaft vor, kann der Bedachte
keine Mitunternehmerinitiative entfalten. |
|||
Verjährung des
insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1
Nr. 3 InsO |
|||
Bundesfinanzhof, VII-R-37/13,
Urteil vom 05.05.2015
Hinsichtlich
des Vorsteuervergütungsanspruchs aus der Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Finanzamt das
insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3
InsO zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dieses
Aufrechnungsverbot analog § 146 Abs. 1 InsO i.V.m. §§ 195 ff.
BGB nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist
durchsetzen. Die Verjährungsfrist beginnt frühestens mit Ablauf
desjenigen Jahres, in dem der Vorsteuervergütungsanspruch
steuerrechtlich entstanden ist. |
|||
|
|||
Finanzgerichte |
|||
Bilanzierung:
Berücksichtigung von Wertpapieren als
Sonderbetriebsvermögen |
|||
Finanzgericht Köln,
1-K-2217/12, Urteil vom 24.03.2015
Für
die Zuordnung von Wertpapieren eines Gesellschafters zum
gewillkürten Sonderbetriebsvermögen ist eine unmissverständlich,
zeitnah und unumkehrbar nach außen dokumentierte Festschreibung
erforderlich. Im Rahmen einer EDV-Buchführung (etwa DATEV
Programm Kanzlei-Rechnungswesen) ist die Festschreibung der
Einbuchung spätestens im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen
unveränderlich zu dokumentieren. |
|||
|
|||
Finanzverwaltung |
|||
Bekanntmachung
des Musters für den Ausdruck der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung 2016 |
|||
Das
BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2016 bekannt
gemacht. |
|||
Ausstellung von
elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre
ab 2016 |
|||
Das
BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen
Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2016 und die
Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den
Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab
2016. |
|||
Automatischer
Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von
Amerika nach dem FATCA-Abkommen |
|||
Bundesministerium der Finanzen,
IV B 6 - S-1316 / 11 / 10052 : 124, Schreiben vom 17.07.2015
Die
Bundesrepublik Deutschland und die USA haben sich darauf
verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über
Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen
(FATCA-Abkommen). Die Übermittlung der auszutauschenden Daten an
das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt nach amtlich
vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung. Der
amtlich vorgeschriebene Datensatz wird mit diesem BMF-Schreiben
veröffentlicht. |
|||
Mit
Urteil V R 31/12 vom 24. Oktober 2013 hat der BFH entschieden,
dass ein Unternehmer grundsätzlich im Umfang eines
Sicherungseinbehaltes zur Minderung der Bemessungsgrundlage
wegen Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG berechtigt
sein kann. Das BMF stellt in seinem Schreiben die Folgen dieses
Urteils dar. |
|||
Steuerschuldnerschaft
des Leistungsempfängers bei Bauleistungen |
|||
Mit
dem BMF-Schreiben ergeht ein Nichtanwenderlass zum BFH-Urteil
vom 28. August 2014, V R 7/14. Die Entscheidung des BFH zur
Abgrenzung des Begriffs des Bauwerks und der Betriebsvorrichtung
ist damit vor allem im Hinblick auf die damit verbundenen
Anwendungsschwierigkeiten für die betroffenen Unternehmer und
die rechtlichen Bedenken nicht über den entschiedenen Einzelfall
hinaus anzuwenden. |
|||
|
|||
Weitere
Meldungen |
|||
BMF nimmt
Stellung zum nachträglichen Schuldzinsabzug beim Verkauf
von vermieteten Immobilien |
|||
Deubner Verlag, Anmerkung vom
04.08.2015
Das
BMF bestätigt die Ansicht des BFH zur Abziehbarkeit von
Schuldzinsen nach Verkauf einer vermieteten Immobilie. |
|||
|
|||
Recht |
|||
Arbeit
und Soziales |
|||
Landesarbeitsgericht
Düsseldorf, 9-Sa-425/15, Pressemitteilung vom 03.08.2015
Das
LAG Düsseldorf hat entschieden, dass Umkleidezeiten als
Arbeitszeit zu vergüten sind, wenn das Umziehen im Interesse des
Arbeitgebers erfolge. |
|||
Hinterbliebenenversorgung
- Spätehenklausel - Diskriminierung wegen des Alters |
|||
Bundesarbeitsgericht,
3-AZR-137/13, Pressemitteilung vom 04.08.2015
Das
BAG hat entschieden, dass die "Spätehenklausel" gemäß § 7 Abs. 2
AGG unwirksam ist. Sie führt zu einer übermäßigen
Beeinträchtigung der legitimen Interessen der
versorgungsberechtigten Arbeitnehmer. |
|||
|
|||
Wirtschaftsrecht |
|||
Bundesgerichtshof, I-ZR-29/12,
Pressemitteilung vom 30.07.2015
Der
BGH hat entschieden, dass Fluggesellschaften im Rahmen eines
elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für
Flüge und damit auch bei der erstmaligen Angabe von Preisen den
zu zahlenden Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile
anzugeben haben. |
|||
|
|||
Wirtschaft |
|||
Branchen |
|||
Deutscher
Genossenschafts-Verlag eG, Analyse vom 20.05.2015
Ab
dem 1. Juli 2015 müssen die Betreiber von Saunabädern statt wie
bisher 7% aus den Eintrittsgeldern 19% Mehrwertsteuer an das
Finanzamt abführen. Aufgrund einer Anpassung der
Verwaltungspraxis fällt der Besuch einer Sauna künftig nicht
mehr unter die Heilbehandlungen, die nur dem ermäßigten
Mehrwertsteuersatz unterliegen, und wird damit voll
umsatzsteuerpflichtig. Quelle: Deutscher Genossenschafts-Verlag
eG (VR-Branchen special - Sport- und Freizeiteinrichtungen) |
|||
|
|||
Finanzen |
|||
FMH Finanzberatung, Frankfurt,
Kennzahlen vom 23.07.2015
Manch
selbsternannter Experte publiziert derzeit verstörende Tipps zum
Thema Baufinanzierung. Käufer, die sie befolgen, können horrende
Summen verlieren. Einmal mehr gilt deshalb: Wer rechnen kann,
ist klar im Vorteil. Die Zinsen liegen noch immer auf einem
sensationell niedrigen Niveau: Doch wer ohne Eigenkapital ein
Haus oder eine Wohnung finanzieren will, hat es weiterhin
schwer. Dieser Missstand wird auch dadurch zementiert, dass sich
die Vollfinanzierung einer Immobilie nur für eine sehr
überschaubare, privilegierte Gesellschaftsschicht lohnt. Das
zumindest schrieben vor kurzem eine angesehene, überregionale
Sonntagszeitung und die Immobilienzeitung. Quelle: FMH
Finanzberatung, Frankfurt |
|||